Hier finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte und Grundstückspreise von 2024 für Berlin (offene Bauweise -Gebäude mit seitlichem Grenzabstand, für Ein- oder Zweifamilienhäuser). Außerdem finden Sie dazu im Vergleich die Werte der letzten 10 Jahre und können sehen wie sich die Grundstückspreise in Berlin entwickelt haben.
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Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete (Bodenrichtwertzonen) ab.
Hierzu zählen auch herausgehobene Bereiche an Straßenzügen oder Plätzen.
Für untergeordnete Bereiche innerhalb von Bodenrichtwertzonen, deren Nutzungsarten von den typischen Verhältnissen des Gebietes abweichen und in denen zum Teil weitaus höhere Kaufpreise erzielt werden (z.B. hochwertige Eigentumsmaßnahmen oder Townhouse-Projekte in Bodenrichtwertzonen des Geschosswohnungsbaus), wurden i.d.R. keine gesonderten Bodenrichtwerte ermittelt.
Bodenrichtwerte berücksichtigen nicht die besonderen Eigenschaften einzelner Grundstücke. Dies gilt insbesondere für deutlich abweichende Verkehrs- bzw. Geschäftslagen, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksform, Größe, Bodenbeschaffenheit, Erschließung, mit dem Grundstück verbundene werterhöhende Rechte oder wertmindernde Belastungen.
Die Bodenrichtwerte berücksichtigen somit auch nicht Altlasten und Bodenbelastungen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwertzonen werden im Bodenrichtwertatlas durch Begrenzungslinien gekennzeichnet. Diese Linien sind nicht grundstücksscharf. Konnte der Gutachterausschuss einer bestimmten Bodenrichtwertzone keine ausgeprägte Nutzungsart zuordnen, wurde die gemischte Struktur durch Angabe zweier Bodenrichtwerte berücksichtigt.
Der Berliner Gutachterausschuss ermittelt die Bodenrichtwerte seit 1964 in Berlin West und seit 1992 in Berlin Ost. Die Werte werden jährlich zum 01. Januar aufgrund aufgrund des § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB) und des § 19 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB) auf der Datenbasis der bei seiner Geschäftsstelle geführten Kaufpreissammlung ermittelt.
Die Aufgaben sind dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin seit 1960 durch das Baugesetzbuch (BauGB) und der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) zugewiesen. Hierzu zählen im Wesentlichen:
Weitere Infos unter: Wikipedia
Weitere Infos unter: Gutachterausschuss